Mitwirkungsverbote: GRÜNE halten Kreistagsbeschluss für unwirksam

Gregor Kochhan: Überprüfung soll jetzt Rechtssicherheit schaffen

09.03.12 –

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat bei der Landrätin und der Kommunalaufsicht des Innenministeriums beantragt, den Beschluss zur Standortsicherung der Arbeitslosenbetreuung für unwirksam zu erklären. Dazu Gregor Kochhan, Fraktionsvorsitzender: „Wir sehen bei diesem Beschluss ein Mitwirkungsverbot von sechs Kreistagsmitgliedern als gegeben an. Da ähnliche Fälle in der Zukunft zu erwarten sind, wollen wir hier schnell Rechtssicherheit ermöglichen.“

Hintergrund ist, dass sich das Mitwirkungsverbot auch auf Bürgermeister erstrecke, sofern die Gemeinde, die sie vertreten, durch einen Beschluss einen unmittelbaren Vorteil erlangen kann. „Gemeinden, die Standort der Jobcenter im Kreis sein werden, profitieren unmittelbar durch die Arbeitsplätze in den Gemeinden und die so steigende Kaufkraft. Hinzu kommen langfristige Mieteinnahmen für Gebäude im Eigentum dieser Gemeinden, die von den Jobcentern genutzt werden. In einem Fall ist dieser Zusammenhang offensichtlich“, so Kochhan.

Den BÜNDNISGRÜNEN gehe es keineswegs darum, die Inhalte des Beschlusses anzugreifen. „Kern unserer Kritik sind die Interessenkonflikte, die für die Bürgermeister im Kreistag fortwährend entstehen“, so Michael Steiger, Mitglied des Kreistags. „Viele Bürgermeister haben da aus unserer Sicht ein schiefes Verständnis ihrer Kreistagsarbeit. Denn im Kreistag vertreten alle Abgeordneten nicht ihre jeweilige Gemeinde, sondern den gesamten Kreis. Denn nur so können sich alle Einwohnerinnen und Einwohner auch vertreten fühlen.“ Steiger weist abschließend auf die Problematik der Häufung von Ämtern und Funktionen hin: „Wenn wir unsere Region demokratisch weiterentwickeln wollen, dann müssen wir dahin kommen, die Verantwortung auf möglichst viele Schultern zu verteilen.

Kategorie

Greifswald | Ostvorpommern | Uecker-Randow