BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

KV Vorpommern-Greifswald

Der Grüne Spendenkodex

Wir setzen die Grenzen der Spendeneinwerbung dort, wo moralische und grundsätzliche politische Positionen unserer Partei berührt werden. Ausführliche Inforamtionen zu diesem Thema erhältst du hier: GRÜNER Spendenkodex

Spenden

Mit Deiner Spende wird grüne Politik in Vorpommern-Greifswald noch stärker. Wir freuen uns über jede Spende, die uns auf unserem Weg hilft, MV grüner zu machen. Wenn Du eine Aktion wie einen Wahlkampf o.ä. zum Anlass einer Spende nimmst, fließt dieses Geld dem Etat des Kreisverbandes zu und wird in Übereinstimmung mit unserer Satzung für das Aktionsziel eingesetzt.

So geht's: Bitte überweise Deine Spende auf das Konto des Kreisverbandes und benenne den gewünschten Zweck, z.B. Wahlkampf.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Vorpommern-Greifswald
IBAN:DE18 1505 0500 0232 0027 03
BIC: NOLADE21GRW
(Sparkasse Vorpommern)

Hinweis: Bitte trage Deine Adresse auf dem Überweisungsträger ein, damit wir Dir eine Spendenquittung zusenden können!

Der grüne Spendenkodex

Spendenprüfung und Spendenquittung

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nehmen Spenden nur direkt von den SpenderInnen an. Zuwendungen, die auf dem Umweg über Konten Dritter an BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gelangen, werden nicht angenommen. Sie werden umgehend auf das Konto zurück überwiesen, von dem sie an BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angewiesen worden sind. Für die Zeit, in der solche Beträge auf den Konten der Partei liegen, werden sie als Verbindlichkeiten gebucht.

Barspenden, werden nur bestätigt für die Person, die die Zuwendung übergeben hat.

Eingehende Spenden werden in jedem Einzelfall auf ihre Zulässigkeit geprüft und ordnungsgemäß verbucht. Nach Parteiengesetz unzulässige Spenden werden an den Präsidenten des Deutschen Bundestages weitergeleitet. Die Spenderinnen und Spender erhalten am Anfang des Folgejahres eine Spendenbescheinigung, auf Wunsch auch vorher.

Vertraulichkeit und Rechenschaftslegung

Spenden werden im Rechenschaftsbericht von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nach den Festlegungen des Parteiengesetzes ausgewiesen, d.h. bei Spendenbeträgen über 10.000 € im Jahr wird die Spende unter Angabe des Namens und der Anschrift der Spenderin bzw. des Spenders im Rechenschaftsbericht veröffentlicht.

Spenden, die im Einzelfall 50.000 € übersteigen, werden unverzüglich über den Landesverband und den Bundesverband an den Bundestagspräsidenten gemeldet und dort zeitnah veröffentlicht.

Spenden, die für bestimmte politische Aktionen eingeworben werden, werden auch für diese eingesetzt. Die Ergebnisse von Spendenaktionen sollen Spenderinnen auf Wunsch leicht einsehbar zur Verfügung gestellt werden. Spenden werden von uns entsprechend den Regelungen des Parteiengesetzes und des Datenschutzgesetztes vertraulich behandelt. Persönliche Daten werden keinesfalls an Dritte weitergeben.