Grüne im Kreistag Vorpommern-Greifswald: Landkreis handelt rechtswidrig

Gregor Kochhan: Sozialamt muss an fundamentale sozialrechtliche Grundsätze erinnert werden

01.07.12 –

Die automatische Abzweigung des Kindergeldes bei behinderten Kindern, die Sozialleistungen beziehen, ist rechtswidrig. Der Landkreis verstößt damit gegen einfachste sozialrechtliche Regelungen.

„Sozialbehörden sind zur umfassenden rechtlichen Aufklärung und Beratung verpflichtet. Bei der Aufklärung des Sachverhaltes von Amts wegen sind alle Umstände zu berücksichtigen, die für und wider die Betroffenen sprechen“, sagte Gregor Kochhan, Fraktionsvorsitzender der Bündnisgrünen und Mitglied des Sozialausschusses. „Das bedeutet, dass die Prüfung zur Rechtmäßigkeit der Abzweigung, die die Familienkasse entsprechenden Medienberichten zufolge vornimmt, bereits durch das Sozialamt zu erfolgen hat. Denn so sind die Betroffenen gezwungen, sich aktiv zu wehren, während das Sozialamt darauf hoffen darf, dass das nicht alle machen und so Gelder spart. Das erinnert stark an die Praxis diverser Jobcenter, zunächst gegen die Betroffenen zu entscheiden, und nur denen die berechtigten Ansprüche zu gewähren, die sich mittels Widerspruch wehren“, so Kochhan weiter. „Der Respekt vor den Betroffenen verlangt eine Einzelfallentscheidung. Die vom Landkreis herangezogene Entscheidung des Bundesfinanzhofes erlaubt jedenfalls keinen Automatismus und kann sozialrechtliche Grundsätze nicht außer Kraft setzen.“

„Sollte sich diese Praxis des Landkreises bestätigen und auch in Zukunft nicht ändern, werden wir dies im Sozialausschuss und im Kreistag thematisieren. Dann müssen entsprechende Beschlüsse der Gremien das Sozialamt zu rechtskonformen Handeln bringen. Bis dahin können wir Betroffenen nur empfehlen, sich zu wehren. Beratungsstellen und AnwältInnen können helfen“, so Kochhan. 

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