WVG-Verkauf: GRÜNE fordern öffentliche Sitzung

Von vielen wird die Entscheidung, die die Bürgerschaft am kommenden Dienstag treffen muss, als bedeutendste Entscheidung vieler Jahre angesehen.

09.07.08 – von Stefan Fassbinder

Immerhin geht es um den Verkauf der halben WVG; eine Entscheidung, die langfristige Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt und auf die Gestaltungsmöglichkeiten der Bürgerschaft hat. Deswegen fordern die Greifswalder GRÜNEN die Öffentlichkeit der Sitzung. Die Bürger sollen wissen, wer mit welchen Argumenten für oder gegen den Verkauf eintritt.

Nach der Gemeindeordnung gibt es keinen Grund, die Bürger von der Sitzung auszuschließen. § 29 Abs. 5 S. 1 der Gemeindeordnung stellt fest: "Die Sitzungen der Gemeindevertretung sind öffentlich". Dies ist ein grundlegender Verfahrensgrundsatz des Kommunalvertretungsrechts und dient damit nicht nur der Information der Einwohner der Gemeinde, sondern auch der Kontrolle der Arbeit der Bürgerschaft.

Das Gesetz sieht im Wesentlichen zwei Gründe, die Öffentlichkeit auszuschließen: Personal- und Grundstücksangelegenheiten der Gemeinde. Beides ist im Fall des WVG-Anteilsverkauf nicht gegeben; allein schon deshalb, weil mittlerweile Details in der Öffentlichkeit diskutiert werden (s. z.B. OZ vom 28.06.08: "Im Rathaus erfuhr OZ, .."). Spätestens ab diesem Zeitpunkt sind schutzwürdige Interessen Dritter nicht (mehr) gegeben.

Die Fraktion GRÜNE/ok hat deswegen die Öffentlichkeit der Sitzung beantragt. Die GRÜNEN hoffen sehr, dass sich eine Mehrheit in der Bürgerschaft findet, die die Öffentlichkeit nicht scheut, und rufen alle Greifswalder auf ins Rathaus zu kommen, um die Debatte zu verfolgen.

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