Menü
18.03.13 –
„Der gestrige Ausfall bei den Wasserfestspielen am Ryck anlässlich der Feier „125 Jahre Trinkwasser“ war hoffentlich kein schlechter Vorbote für das, was die EU gerne beschließen möchte“, macht Stefan Fassbinder, Vorsitzender der bündnisgrünen Fraktion der Greifswalder Bürgerschaft die Sorgen der grünen Fraktionen in Bürgerschaft und Kreistag deutlich.
Grund für die Sorgen ist die drohende EU-Richtlinie zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen. Denn wird diese beschlossen, so erschwert sie die kommunale Zusammenarbeit in der Wasserwirtschaft. „Die Schlechterstellung kommunaler Betriebe bei der Wasserversorgung ist trotz anderslautender Versprechen noch nicht vom Tisch“, so Fassbinder weiter. „Die Wasserversorgung gehört zur Daseinsfürsorge und darf nicht dem Privatisierungswahn der herrschenden neoliberalen Politik geopfert werden“, stellt Gregor Kochhan, Vorsitzender der bündnisgrünen Fraktion im Kreistag Vorpommern-Greifswald, klar.
Die EU-Richtlinie für so genannte Dienstleistungskonzessionen gefährdet die Wasserversorgung durch kommunale Betriebe, indem sie die Bedingungen für kommunale Betriebe erheblich erschwert und sie in Teilen dem Wettbewerb mit großen Wasserkonzernen aussetzt. Eine Vielzahl von Organisationen stellt sich mittlerweile unterstützend an die Seite der kommunalen Wasserwirtschaft, z. B. der Deutsche Städtetag: „Die beste Lösung wäre nach Meinung der deutschen Städte weiterhin, die Wasserwirtschaft aus der Richtlinie herauszunehmen“, so Christian Ude, Präsident des Gremiums.
Bündnis 90/Die Grünen haben immer schon mehr interkommunale Zusammenarbeit gefordert. Wir brauchen sie, um in Zukunft den demografischen Wandel auch in der Fläche bewältigen zu können. Doch genau dies wird durch die Richtlinie erheblich erschwert.
Aus diesem Grund haben sich beide Fraktionen entschlossen, eine Resolution in ihre Kommunalparlamente einzubringen, die den Erhalt der Wasser- als Daseinsfürsorge erhalten helfen soll - in der Bürgerschaft kann in der kommenden Sitzung direkt darüber verhandelt werden, der Kreis kann die Gemeinden als Träger der Wasserversorgung dabei unterstützen. „Wir müssen unter allen Umständen vermeiden, dass der öffentliche Sektor benachteiligt wird, dass notwendige Synergieeffekte und Effizienzgewinne beschnitten und das kommunale Selbstverwaltungsrecht verletzt wird“, sagt Fassbinder. „Der Zugang zu sauberem Wasser muss ungehindert möglich sein. Wasser ist ein Menschenrecht“, ergänzt Kochhan.
Kategorie