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18.01.12 –
Bislang weigerte sich der Landkreis Vorpommern-Greifswald, die Kosten für den Schüler_innentransport innerhalb Greifswalds zu übernehmen. Auf eine Kleine Anfrage der GRÜNEN Landtagsabgeordneten Ulrike Berger hierzu hat die Landesregierung nun eine eindeutige Antwort gegeben: §113 Schulgesetz M-V verpflichtet die Kreise zur Durchführung einer Schülerbeförderung auch in den ehemals kreisfreien Städten. Eine Abweichung von der gesetzlichen Vorgabe zum Nachteil der Schülerinnen und Schüler ist dabei in keinem Fall möglich. Als erste Reaktion haben die Landesbehörden nun den Kreis angewiesen, die Richtlinie umzusetzen.
„Nun muss auch sichergestellt werden, dass alle betroffenen Eltern informiert werden und entweder einen Antrag stellen oder gegen bereits erfolgte Ablehnungen in Widerspruch gehen“, so die grüne Landtagsabgeordnete und Vorsitzende des Ausschusses für Bildung und Kultur, Ulrike Berger. „Dafür ist auch keine Satzungsänderung im Landkreis erforderlich. Denn die Gesetzeslage des Schulgesetzes ist eindeutig und wird durch die schriftliche Stellungnahme der Landesregierung untermauert. Die aktuell gültige vorläufige Satzung verweist lediglich auf diese gesetzlichen Vorschriften. Es muss allerdings darauf geachtet werden, dass bei einer für das Schuljahr 2012/13 vorgesehenen neuen Satzung im Landkreis eindeutige Formulierungen verwendet werden, die die Ansprüche der Familien klar festschreiben.“
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