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21.03.12 –
Das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern hat am 13.03.12 den BÜNDNISGRÜNEN Antrag, den Kreistagsbeschluss zur Standortsicherung der Arbeitslosenbetreuung für unwirksam zu erklären, zurück gewiesen. Die Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht in der Darstellung des Ministeriums jedoch entscheidende Mängel. „Die Rechtsauffassung des Innenministeriums ist mehr als zweifelhaft“, erklärte der Fraktionsvorsitzende Gregor Kochhan. „Das Ministerium verneint ein Mitwirkungsverbot, da der Kreistagsbeschluss nur eine „politische Absichtserklärung“ darstelle und Standortfragen nicht allein vom Kreistag zu entscheiden seien.“ Dies folge aus dem Beschluss des Kreistages für eine gemeinsame Einrichtung mit der Bundesagentur für Arbeit.
„Dies ist so nicht haltbar“, so Kochhan. „Das Ministerium ignoriert hier die zeitliche Abfolge der Beschlüsse. Diese ist aus rechtlicher Sicht jedoch wesentlich. Hätte sich der Kreistag nach der Entscheidung über die Standorte anschließend für die Option entschieden, wäre der Beschluss über die Standortsicherung bindend gewesen. Es bestand also zum Zeitpunkt der Beschlussfassung die Möglichkeit, dass der Kreistag unter Mitwirkung der Bürgermeister einen bindenden Beschluss fasst und den von diesen vertretenen Gemeinden einen Vorteil verschafft. Und nicht ohne Grund hat das Innenministerium darauf hingewiesen, dass die im Gesetz genannten Ausnahmen vom Mitwirkungsverbot für eine solche Standortentscheidung nicht gelten.“
Immerhin gebe das Schreiben des Innenministeriums gleichwohl einen wichtigen Hinweis: „Mit der Entscheidung für eine gemeinsame Einrichtung ist der Beschluss des Kreistages zu den Standorten offensichtlich wertlos. Insbesondere die Einbringerin dieser Beschlussvorlage, die Fraktion 'Kompetenz für Vorpommern', hat damit ihrem Namen keine Ehre gemacht. Wir werden deshalb eine Vorlage in den Kreistag einbringen, die rechtlich verbindlich die Landrätin und die Vertreter des Landkreises in der Trägerversammlung beauftragt, mit der Bundesagentur für Arbeit über die Standortsicherung zu verhandeln. Das sind wir den Standorten und den betroffenen Gemeinden schuldig“, so Kochhan. „Wir werden genau prüfen, ob dann nicht auch unter Beachtung der Rechtsauffassung des Innenministeriums ein Mitwirkungsverbot der Bürgermeister der betroffenen Gemeinden besteht.“
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