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20.04.15 –
Auf der Bürgerschaftssitzung vergangenen Montag teilte der Leiter des
Tiefbauamtes, Fred Wixforth mit, dass das Segelschulschiff „Greif“ mit seinem
Tiefgang von 3,60 m bei normalem Wasserstand nur mit Ausnahmegenehmigung das Sperrwerk passieren könne. Denn nach seinen Informationen läge die Sohltiefe des Sperrwerks bei -4 m und der Sicherheitsabstand zwischen Schiffskiel und Sohle müsse 60 cm betragen. Dies ist folglich erst bei einer Wassertiefe von 4,20 m gegeben.
Jetzt liegen die Antworten auf eine Kleine Anfrage vor, die Ulrike Berger, MdL
für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an die Schweriner Landesregierung zum Sperrwerk gestellt hat.
Darin teilt das Umweltministerium mit, dass die Sohltiefe tatsächlich nur bei
-3,95 m liege, an einigen Punkten sogar bei -3,85 m NHN. Die Toleranzvorgabe der Planungen wurde damit unzulässig unterschritten. Die Ursachen würden derzeit ermittelt.
Weiter heißt es, die Oberkante der nachträglich eingeplanten
Spüldüsen läge sogar nur bei -3,82 m NHN. Die Düsen seien für eine
ununterbrochene Einsatzbereitschaft des Sperrwerks notwendig. Das
Umweltministerium hatte noch im November letzten Jahres angekündigt, die
umstrittenen Düsen wieder abzubauen. Das ist nun offenbar nicht mehr vorgesehen.
„Die Stadtverwaltung scheint noch nicht informiert zu sein, dass die Düsen nicht
abgebaut werden“, so Alexander Krüger, bündnisgrüner Vorsitzender des Bau- und Umweltausschusses der Stadt.
Die bündnisgrüne Bürgerschaftsfraktion ist darüber irritiert. Denn in der
Antwort des Umweltministeriums heißt es auch: „Die Hansestadt war von Beginn an ständig in den Bauprozess eingebunden und nahm regelmäßig an den Bauberatungen teil.“
„Auch über die Detailänderung der Spüldüsen wurde in diesen Beratungen
gesprochen. Da wäre dann schon etwas mehr Detailwissen zu erwarten“, moniert auch Thomas Lange, für die SPD-Fraktion im Bau- und Umweltausschuss der Stadt.
Fatal daran ist, dass die Stadt offenbar mit zu verantworten hat, dass das
Sperrwerk für die „Greif“ zur Falle wird. Denn die Passage der „Greif“ war bei
den Planungen „kein maßgebliches Kriterium“ und hätte eine weitflächige
Ausbaggerung des Ryck erfordert. Dies hätten weder das Wasser- und
Schifffahrtsamt Stralsund (WSA) noch die Stadt gefordert.
„Sollte die „Greif“ unter diesen Umständen keine Ausnahmegenehmigung für eine wasserstandsunabhängige Passage erhalten, muss sie wohl zukünftig während der Saison außerhalb des Sperrwerks liegen. Dann müsste eine entsprechende Infrastruktur geschaffen werden“, überlegt Krüger, „da die Stadt eine Mitverantwortung für diesen Schildbürgerstreich trägt, muss sie nun auch schnellstens eine Lösung für das Problem anbieten. Denn die Saison hat für die „Greif“ bereits begonnen.“
Glücklicherweise gab es am Sonntag einen erhöhten Wasserstand, so dass die
„Greif“ zu ihrem ersten planmäßigen Halbtagestörn auslaufen konnte.
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