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11.01.14 –
Aber er ist leider nicht nur zu einer Entschuldigung nicht in der Lage, sondern er verschlimmbessert mit seinen Erklärungen seinen Facebook-Eintrag. Kurz nachdem er ob seines Eintrages kritisiert wurde, schreibt er: “Hände abhacken war ein wenig übertrieben”. So, so, nur ein wenig übertrieben? Wahrscheinlich haben seine Kritiker seinen wahren pädagogischen Bemühungen und Ziele einfach nicht erkannt.
Fünfzehn Minuten später wird auch ihm klar, dass diese “Klarstellung” nicht ausreicht. Ausdrücklich distanziert er sich von seiner “Forderung” des Händeabhackens, diese “war nicht korrekt”. Da fragt sich der geneigte Leser, war es jetzt doch eine klein wenig übertriebene Forderung?
Mehrere Stunden später sieht er sich durch “linke Gruppierungen” diffamiert, “Selbstverständlichkeiten [würden] in Frage gestellt” und es käme “daher zu Unterstellungen”. Weller sieht sich zu folgender Erklärung genötigt: “Ich bin Demokrat, achte das Grundgesetz und unser rechtsstaatliches System. Ich lehne daher jede Form der Sachbeschädigung ab. Der Ausspruch in dem Kommentar, man solle den Tätern die Hände abhacken war im übertragenen Sinne gemeint. Ich setze mich weder für Scharia, noch für Lünchjustiz (!) oder sonst etwas ein.” [alle kursiven Zitate sind Originalzitate Wellers auf facebook, Hervorhebungen von mir]
Aus der ein klein wenig übertriebenen Forderung des Händeabhackens ist nunmehr etwas “im übertragenen Sinne” geworden. Auch hier frage ich mich, was? Diese Frage wird allerdings offen bleiben, fürchte ich, da er sich nunmehr ausdrücklich für nichts mehr einsetzt. Auf jeden Fall klar ist aber, dass jede Form der Sachbeschädigung abzulehnen ist. Gut, dass uns dies nochmal gesagt wurde.
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