Nach dem Urteil zur Kreisgebietsreform Anpassungen im ÖPNV notwendig

GRÜNER Landratskandidat Stefan Fassbinder: Die Rahmenbedingungen für das kommunalpolitische Ehrenamt müssen jetzt verbessert werden

22.08.11 –

Das Urteil des Landesverfassungsgerichts zur Kreisgebietsreform hat das Neuordnungsgesetz zwar mehrheitlich bestätigt, aber keinen generellen Freibrief ausgestellt. Stefan Fassbinder, Landratskandidat von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sieht Kreis und Land in der Pflicht, die Anforderungen, die das Gericht formuliert hat, schnell umzusetzen.

„Die Verfassungsrichter haben klargestellt, dass der Staat eine Mandatsausübung in gleicher Weise für alle passiv Wahlberechtigten sicherstellen muss. Das sehe ich unter den derzeitigen Bedingungen als nicht erfüllt an. Im Falle meiner Wahl werde ich daher umgehend eine Initiative zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für das kommunalpolitische Ehrenamt einleiten.

Fassbinder verweist insbesondere auf die Frage der Erreichbarkeit und der öffentlichen Verkehrsverbindungen. „Wenn es im Urteil unter anderem heißt, der 'Gesetzgeber habe davon ausgehen können, dass mit dem Neuzuschnitt der Landkreise auch die Verbindungen im öffentlichen Personennahverkehr verändert und an die neuen Strukturen angepasst würden', dann müssen genau diese Veränderungen schnell realisiert werden.“ Für Südvorpommern bedeute das notwendigerweise einen Ausbau der öffentlichen Verkehrsverbindungen. So seien zusätzliche Angebote in den Abendstunden und eine dichtere Zugfolge zwischen Züssow und Pasewalk unabdingbar.

Aus dem Urteil des Verfassungsgerichts lasse sich zudem ableiten, dass das Land in der Pflicht stehe, den Kreisen für die Umgestaltung des ÖPNV einen Ausgleich zu schaffen: „Mit den Ausführungen des Gerichts haben wir eine Grundlage, vom Land Verbesserungen im ÖPNV einzufordern, um die Bürgerberteiligung in den neuen Kreisen zu sichern. Wir werden die Verantwortlichen auf Landesebene regelmäßig daran erinnern und mit eigenen Vorschlägen zur Verbesserung der Situation beitragen.“

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