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27.09.10 –
Mit der gerade in Kraft getretenen Schülerkostensatzverordnung nimmt das Bildungsministerium massive Kürzungen bei der individuellen Einzelförderung behinderter Kinder vor bzw. versucht Aufgaben und die damit verbunden Kosten auf den örtlichen Sozialhilfeträger und die Pflegekassen abzuwälzen ohne einen finanziellen Ausgleich zu schaffen. Das bedeutet erhebliche Mehrausgaben auch für die Greifswald.
„Bei der individuellen Einzelförderung behinderter Kinder den Rotstift anzusetzen ist ein Unding“, kritisiert Ulrike Berger von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Das Bildungsministerium versucht hier offensichtlich an den Schwächsten der Schwachen zu sparen“, so Berger weiter. Die Bündnisgrünen fordern deshalb in einem Antrag an die Bürgerschaft, dass die gerade in Kraft getretene Verordnung, durch Bildungsminister Tesch (CDU) korrigiert werde. Es könne nicht sein, dass die Schüler die als mehrfach schwerstbehindert dringend auf die individuelle Förderung angewiesen sind, derart massiv benachteiligt werden.
„Zudem sollen so den schon finanziell stark belasteten Städten und Gemeinden zusätzlich Verpflichtungen aufgebürdet und deren Finanzspielräume weiter eingeengt werden.“, sagt Stefan Fassbinder, Mitglied des Finanzausschusses.
„Außerdem handelt Bildungsminister Tesch (CDU) den Beschlüssen der nationalen Kultusministerkonferenz zuwider. Im Beschluss von 1998 steht bereits festgeschrieben, dass für behinderte Kinder der Aufbau von Selbstständigkeit auch in dem Bereich Selbstversorgung eingeschlossen ist“, erklärt Ulrike Berger. Auch Pflege und Beratung gehöre laut KMK-Beschluss zu den Aufgaben, die die Schule zu übernehmen hat. „Mit seinem Vorstoß die Finanzierung dieser Leistungen an Pflegekassen bzw. örtliche Sozialhilfeträger abzuschieben, ignoriert Bildungsminister Tesch (CDU) die Beschlüsse der Bildungsministerkonferenz.“
Deswegen stellen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der nächsten Sitzung der Bürgerschaft am Montag folgenden Antrag:
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister gegenüber der Landesregierung folgende Positionen zu vertreten und zu verhandeln:
1. Die Schülerkostensatzverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die Schulen in freier Trägerschaft muss außer Kraft gesetzt und korrigiert werden.
2. Insbesondere die Festschreibung, wonach der zusätzliche pädagogische Förderbedarf für Schulen in freier Trägerschaft auf „sieben Merkmale“ begrenzt ist, muss korrigiert werden.
3. Die Landesregierung soll dem Landtag eine Gesetzesänderung des Schulgesetzes im § 128, Absatz 1 vorlegen, in der als neuer Punkt 8 auch die Schülerinnen und Schüler mit Mehrfachbehinderungen eine individuelle Förderung an Schulen in freier Trägerschaft erhalten.
4. Bis zur Klärung aller Sachverhalte und der Neufassung einer mit allen Beteiligten abgestimmten Rechtsverordnung müssen für Lernende und Schulen die Regelungen, wie sie bis zum 31. Juli 2010 galten, wieder in Kraft gesetzt werden
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