Die Dringlichkeitsentscheidungen des Oberbürgermeisters nehmen überhand. Dieser Eindruck ist bei der Fraktion GRÜNE/ok der Greifswalder Bürgerschaft entstanden.
18.03.09 –
von Stefan Fassbinder –
Sicherlich sind manchmal ganz schnell Entscheidungen zu treffen, die nicht bis zur nächsten Sitzung der eigentlich zuständigen Gremien warten können. Doch darf dieses Instrument nicht missbraucht werden.
Deswegen hat die Fraktion GRÜNE/ok eine Kleine Anfrage zu diesem Thema eingereicht.
Kleine Anfrage: Dringlichkeitsentscheidungen 13/03/2009
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
laut §10 Nummer 2 der Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald heißt es:
In Fällen äußerster Dringlichkeit entscheidet er (Anm.: gemeint der Oberbürgermeister) anstelle des Hauptausschusses.
Bezug nehmend auf unsere Hauptsatzung stellen wir Ihnen daher folgende Fragen:
- Wie definieren Sie äußerste Dringlichkeit, bzw. wann tritt äußerste Dringlichkeit ein?
- Wie viele Entscheidungen gemäß §10 Nummer 2 der Hauptsatzung hat der Oberbürgermeister in 2008 getroffen?
- Wie viele Entscheidungen, die in die Zuständigkeit des HA gehören, hat der Hauptausschuss eigenständig getroffen?
- Warum war es bei den Entscheidungen äußerster Dringlichkeit in 2008 nicht möglich, die Entscheidungen dem Hauptausschuss zu überlassen?
- Was hat der Oberbürgermeister unternommen um Entscheidungen äußerster Dringlichkeit zu minimieren?
- Wie versucht der Oberbürgermeister in der "Sommerpause" Eilentscheidung äußerster Dringlichkeit zu verhindern?