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15.02.10 –
Zur aktuellen Debatte über Regelleistungen nach SGB II und angeblich zu geringen Arbeitsanreizen erklärt Gregor Kochhan, sozialpolitischer Sprecher des KV Greifswald-Uecker-Peene von Bündnis 90/Die Grünen:
„In der von Politikern aus FDP und Union angezettelten Neiddebatte um höhere ALG-II-Sätze werden falsche Behauptungen aufgestellt und auf die bestehende Probleme und Fragen die falschen Antworten geliefert.
Zunächst ist festzustellen, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil der vergangenen Woche das vielfach eingeforderte „Lohnabstandsgebot“ an keiner Stelle erwähnt. Vielmehr stellte es fest, dass das soziokulturelle Existenzminimum für ein menschenwürdiges Dasein in jedem Fall durch das Grundgesetz garantiert werde.
Darüber hinaus stellen selbst die bisherigen Leistungen des SGB II bei allen Mängeln in diesem Gesetz sicher, dass durch Arbeit und dadurch bedingte Freibeträge immer ein Mehreinkommen erzielt wird.
Hier liegt das Problem nicht in der Höhe der Regelleistungen, sondern in niedrigen, oftmals sittenwidrigen Löhnen und der starken Belastung von Geringverdienern durch Sozialabgaben. Die notwendigen und zielführenden Instrumente sind hier die Einführung von Mindestlöhnen und das Progressionsmodell für die Sozialversicherungsbeiträge, wie es von Bündnis 90/Die Grünen schon seit geraumer Zeit vertreten wird.
Die wahren „Abzocker“ des derzeitigen Sozialsystems sind andere: Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern nur sittenwidrige Löhne zahlen, lassen sich Arbeitskraft durch staatliche Leistungen subventionieren. Immobilienunternehmen, die ihre Mieten exakt dem ortsüblichen KdU-Satz anpassen, handeln ebenfalls mit dem Ziel, ihre Gewinne auf Staatskosten zu maximieren. Und Kommunen nutzen die Eingliederungsmaßnahmen des SGB II (z.B. „Ein-Euro-Jobber“) unter Umgehung der gesetzlichen Vorschriften aus, um Kosten zu sparen.“
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