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17.01.10 –
Wie die Ostsee-Zeitung am 16.01.10 meldete, setzt die ABS Greifswald 50 Beschäftigte in Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (sog. Ein-Euro-Jobber) zur Schnee- und Eisräumung in Greifswald ein. Solche "Ein-Euro-Jobs" sind Eingliederungsmaßnahmen und sollen ausschließlich dazu dienen, einen Weg auf den ersten Arbeitsmarkt zu finden. Nur zu diesem Zweck sind die im öffentlichen Interesse liegenden und zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten zulässig. Dazu gibt in den Eingliederungsvereinbarungen zwischen ARGE und ALG II-Berechtigtem festgelegte Ziele, die zu erreichen sind. "Schneeräumen ist aber Gefahrenabwehr und Pflichtaufgabe der Gemeinde und damit niemals zusätzlich", so Kochhan. Die unter Sanktionsandrohung stehenden Eingliederungsmaßnahmen seien nicht für Pflichtaufgaben gedacht.
"Selbstverständlich können ALG II-Berechtigte beim Schneeräumen helfen, aber dann auch bei vernünftiger Bezahlung und nicht unter der Androhung von Sanktionen", so Kochhan weiter.
Die Agentur für Arbeit teilt diese Ansicht, wie der Berichterstattung zum gleichen Streit in Völschow zu entnehmen ist.
Auch müssen die Auswirkungen auf die örtlichen Unternehmen bedacht werden. Gerade Pflichtaufgaben von Gemeinden sollen daher nur von diesen selber oder von Unternehmen, die von den Gemeinden beauftragt wurden, durchgeführt werden. "Öffentlich geförderte Beschäftigung hat in diesem Bereich nichts zu suchen und macht den Markt kaputt", so Kochhan abschließend.
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