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11.10.13 –
Den Gremien der Bürgerschaften in Stralsund und Greifswald liegt eine neue Fassung der Vereinbarung des Landes und der Träger zur Zukunft des Theaters Vorpommern GmbH zum Beschluss vor.
"Im Vergleich zum letzten Entwurf gibt es kaum Änderungen", stellt Frauke Fassbinder, BÜNDNISGRÜNES Mitglied im Ausschuss für Bildung und Kultur der Greifswalder Bürgerschaft fest. "Das verwundert uns, denn der letzte Entwurf wurde sowohl von der Stralsunder Bürgerschaft als auch vom Greifswalder Bildungs- und Kulturausschuss abgelehnt. Wir gingen daher davon aus, dass im neuen Entwurf umfassendere Änderungen vorgenommen wurden."
Die Vereinbarung sieht weiterhin die Prüfung der beiden Modelle 4 und 7 vor, bei denen das Theater Vorpommern GmbH mit der Theater- und Orchestergesellschaft Neubrandenburg/Neustrelitz fusionieren würde. "Es ist nicht vorgesehen, dass das Land mehr finanzielle Mittel als den FAG-Vorwegabzug für die Theater einsetzt. Das war seit Beginn der Verhandlungen der Träger mit dem Land eine zentrale Forderung unserer Fraktion", so Fassbinder weiter.
Die Greifswalder Bürgerschaftsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich deshalb mit BÜNDNISGRÜNEN Mitgliedern in der Stralsunder Bürgerschaft verständigt. "Gemeinsam haben wir jetzt einen Änderungsantrag vorbereitet, der neben den Fusionsmodellen 4 und 7 die Prüfung eines weiteren Modells vorsieht: Eigenständigkeit des Theaters Vorpommern auf der Grundlage der Dynamisierung der Zuschüsse von Stadt und Land um 2,5% ab 2016", so Jürgen Suhr aus der Stralsunder Fraktion. "Uns ist klar, dass das eine Belastung der kommunalen Haushalte beinhaltet, jedoch es ist die einzige Chance, das Theater Vorpommern GmbH als eigenständiges Dreispartentheater zu erhalten, ohne dass es zu weiteren Fusionen kommen muss."
Die GRÜNEN wollen die Dynamisierung der Zuschüsse bis 2020 festschreiben lassen. Dann soll neu entschieden werden. Beide Fraktionen bringen diesen Änderungsantrag in ihren Gremien ein und hoffen im Sinne des Theaters Vorpommern und seiner Besucher darauf, dass die Bürgerschaften beider Trägerkommunen sich ihrem Vorschlag anschließen. Dieser soll dann schnellstmöglich dem Land vorgelegt werden.
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