BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

KV Vorpommern-Greifswald

GRÜNE Änderungen an der Hauptsatzung

Stefan Fassbinder: Endlich mehr Transparenz und Bürger_innenbeteiligung

25.06.14 – von Frauke Fassbinder –

Am Montag wird die Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschlossen. Es wird einige Änderungen geben, auf die sich die Fraktionen bereits im Vorfeld verständigt haben. Für einige der Verbesserungen hin zu mehr Transparenz und Bürger_innenbeteiligung hat sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schon seit Jahren eingesetzt. „Besonders freut uns, dass jetzt endlich weitgehender Konsens darüber besteht, den Hauptausschuss zukünftig öffentlich tagen zu lassen – eine unserer Kernforderungen der letzten Legislaturperioden, mit der wir bisher immer gescheitert sind“, so Stefan Fassbinder, Fraktionsvorsitzender von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, „wir wollen aber noch weiter gehen. Die Öffentlichkeit soll auch in der Bürgerschaft nicht mehr automatisch ausgeschlossen werden, wenn etwa Grundstücksangelegenheiten verhandelt werden. Nur dann, wenn tatsächlich berechtigte Interessen einzelner oder das öffentliche Wohl betroffen sind, soll hinter verschlossenen Türen getagt werden.“ Diesen Änderungsantrag wird die Fraktion am Montag gesondert einbringen. Durchsetzen konnte die Fraktion bereits, dass zukünftig beide Geschlechter im dreiköpfigen Präsidium der Bürgerschaft vertreten sein sollen. Mit der Einsetzung von Unterausschüssen und Beiräten durch die Bürgerschaft möchte die Fraktion außerdem schon bestehende Gremien, wie die AG KUS und den Nahverkehrsbeirat, zukünftig legitimieren und ihnen damit mehr Durchsetzungskraft verleihen. Die neuen Regelungen ermöglichen dann auch die Einsetzung eines Frauenbeirates. „Ein kleiner Wermutstropfen bleibt uns allerdings immer noch: Die geschlechtersprachliche Uneinheitlichkeit in der Hauptsatzung bleibt leider bestehen. Wir hatten uns dafür stark gemacht, wenigstens die inkonsequente Verwendung der Geschlechterformen in der bestehenden Satzung zu korrigieren. Leider konnten wir uns damit nicht durchsetzen. So werden nach der Hauptsatzung weiterhin bei den Sitzungen der Bürgerschaft (§ 4) sowohl „Einwohner als auch Einwohnerinnen“ informiert, in den Ortsteilvertretungen (§ 20) haben jedoch nur noch „Einwohner“ Rechte“, bedauert Fassbinder nicht ohne Augenzwinkern.

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