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14.10.15 –
Unterwegs zur Schule im Stadtpark Ostseeviertel einen Apfel für die Frühstückspause pflücken? Nach dem Training am Rand des Volksstadions ein paar Himbeeren naschen oder für den Nachtisch in der Grünanlage an der Anklamer Straße schnell ein paar Erdbeeren pflücken?
Zukunftsträume für Greifswald? Vielleicht nicht – so hoffen es zumindest die Greifswalder GRÜNEN und die SPD-Fraktion, die den Antrag „Essbare Stadt“ gemeinsam in die nächste Ausschussrunde eingebracht haben.
„Wir wollen uns am "Essbaren Bezirk Berlin Friedrichshain" oder an der „Essbaren Stadt Andernach“ orientieren, die für ihre Idee im bundesweiten Innovationswettbewerb „Ausgezeichnete Orte im Land der Ideen“ 2013/14 ausgezeichnet wurde“, erklärt der Fraktionsvorsitzende Alexander Krüger.
Die „essbare Stadt“ hat auch einen pädagogischen Wert. "Es kann für viele Kinder eine positive Erfahrung sein, dass Obst oder Gemüse nicht nur im Laden liegen, sondern dass diese selbst angebaut und geerntet werden können. Im Rahmen von zukünftigen Neubauvorhaben, etwa im Eigenbetrieb „HanseKinder“ oder bei der IGS Erwin Fischer, könnte man statt Zierpflanzen auch Obstgehölzen den Vorrang geben" meint Krüger weiter.
Der Oberbürgermeister soll mit dem Antrag beauftragt werden zu prüfen, an welchen Standorten und wie auch in Greifswald ein solches Projekt umgesetzt werden kann.
„Zuvor muss aber sicher gestellt werden, dass diese Standorte nicht mit Herbiziden, womöglich sogar mit Glyphosat, behandelt werden“, so Krüger weiter. Deshalb hatte die bündnisgrüne Bürgerschaftsfraktion eine Kleine Anfrage nach der Verwendung von Glyphosat im Stadtgebiet gestellt. Die Arbeitsgruppe der Krebsforschungsagentur (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) stuft Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend“ ein.
„Wir freuen uns über die Mitteilung, dass auf öffentlich-rechtlichem Grün, Straßen, Wegen und Plätzen keine chemischen Pflanzenschutzmittel verwendet werden. Bedenklich stimmt uns aber, dass bis 2013 die Verwendung von Herbox (5%ige Lösung, die Glyphosat enthält) auf Schulhöfen und an Sportanlagen üblich war.“
Nach dem Pflanzenschutzgesetz § 12 (2) ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Nichtkulturland grundsätzlich verboten. Das heißt, dass es für die Anwendung von Herbiziden auf Schulhöfen, Sportanlagen und unbefestigten Parkplätzen eine Ausnahmegenehmigung von den zuständigen Landesbehörden braucht. Ob eine solche Genehmigung vorliegt, lässt die Antwort auf die Kleine Anfrage offen.
„Viel besser wäre es aber, wenn die Stadt bereits bei der Planung und Bebauung von Nichtkulturlandflächen vorbeugende Maßnahmen ergriffe, damit gar nicht erst so viel Wildkraut aufkommt und chemische Mittel gänzlich vermieden werden können“, so Krüger. Dies entspräche auch dem Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln der Bundesregierung von 2013.
„Wir hoffen, dass unser Antrag zur „Essbaren Stadt“ auch hilft, dieses Bewusstsein zu schärfen, so dass sich in Greifswald zukünftig niemand mehr Gedanken darüber machen muss, ob die Früchte, die dann auf allen Grünflächen wachsen, auch bedenkenlos gegessen werden können.“
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