Bundesrechnungshof kritisiert die Praxis bei den Ein-Euro-Jobs

Bündnis 90/Die Grünen wollen wissen, wie es in Greifswald aussieht.

15.08.08 – von Gregor Kochhan –

Die Bürgerschaftsfraktion Grüne/ok der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und der Kreisverband Greifswald-Uecker-Peene von Bündnis 90/Die Grünen haben die jüngst geäußerte Kritik des Bundesrechnungshofes (BRH) an der Praxis der Ein-Euro-Jobs aufgegriffen. Die Fraktion Grüne/ok hat eine entsprechende Vorlage zur Kontrolle dieser Arbeitsgelegenheiten in Greifswald in die Bürgerschaft eingebracht.

Der BRH hatte in einem kürzlich veröffentlichten Bericht extremen Missbrauch bei sog. Ein-Euro-Jobs festgestellt. Bei zwei Dritteln der geprüften Maßnahmen war mindestens eine Fördervoraussetzung nicht erfüllt. In acht von zehn Fällen waren die Arbeiten nicht zusätzlich. "Meist betrafen sie reguläre Aufgaben eines öffentlichen Trägers (etwa Reinigungsarbeiten in öffentlichen Verkehrsmitteln und Gebäuden oder leichte Bürotätigkeiten) und sollten normale Arbeitskräfte einsparen oder einen haushaltsbedingten Personalmangel ausgleichen.", so der Bundesrechnungshof.
Für drei von vier Ein-Euro-Jobbern "blieben die Arbeitsgelegenheiten weitgehend wirkungslos". Eine messbare Eingliederung in den Arbeitsmarkt war nicht erkennbar.

Um sicherzustellen, dass ähnliche Auswirkungen in Greifswald nicht zu befürchten sind, solle ein jährlicher Bericht der ARGE Greifswald in den zuständigen Gremien vorgestellt und beraten werden, heißt es in dem Antrag. Allein die ca. 700 Ein-Euro-Jobber bei der ABS lassen befürchten, dass die Kriterien für die Einrichtung solcher Maßnahmen nicht oder nicht immer eingehalten werden, sagte Dr. Ullrich Bittner, Fraktionsvorsitzender Grüne/ok.
Folgende Kriterien seien bei Ein-Euro-Jobs einzuhalten, erklärte Gregor Kochhan, sozialpolitischer Sprecher des Kreisverbandes Greifswald-Uecker-Peene von Bündnis 90/Die Grünen:

  • Der Job muss im öffentlichen Interesse liegen.
  • Er muss zusätzlich sein: D.h. es darf nicht eine Tätigkeit sein, zu der der Träger (Stadt, Verein oder ähnliches) verpflichtet ist. Auch muss sichergestellt sein, dass es eine Tätigkeit ist, die sonst nicht oder nicht in absehbarer Zeit finanzierbar ist. Auch muss der Job wettbewerbsneutral sein. Er darf keine Arbeitsplätze verdrängen oder vernichten.
  • Der Job muss geeignet und erforderlich sein, den Erwerbslosen in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren..
  • Der Ein-Euro-Job ist das letzte Mittel.

Der Bericht der ARGE an den Sozialausschuss und die Bürgerschaft solle die durchgeführten Maßnahmen und die Einhaltung der zuvor genannten Kriterien beschreiben, so Ullrich Bittner. Er soll zudem das durchgeführte Profiling insbesondere im Massengeschäft bei der ABS erläutern. In der Maßnahmebeschreibung muss genauestens beschrieben sein, warum gerade dieser Job diesem Erwerbslosen hilft, eine Stelle auf dem ersten Arbeitsmarkt zu finden.

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