BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

KV Vorpommern-Greifswald

Bündnis 90/Die Grünen Greifswald: Sanktionen bei ALG II aussetzen

20.03.10 – von Gregor Kochhan –

Der Kreisverband Greifswald-Uecker-Peene und die Greifswalder Bürgerschaftsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen fordern die ARGE Greifswald auf, zunächst auf Sanktionen gegen ALG II-Berechtigte zu verzichten. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 09.02.10 zu den Regelleistungen im SGB II verpflichtet den Staat, das menschenwürdige Existenzminimum seiner Bürger jederzeit sicher zu stellen. Sanktionen in der jetzigen Praxis sind damit nicht zu vereinbaren.
"Wir müssen das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ernst nehmen", sagte der sozialpolitische Sprecher des Kreisverbandes, Gregor Kochhan. "Wenn das höchste Gericht der Bundesrepublik Deutschland feststellt, dass der gesetzliche Leistungsanspruch so ausgestaltet sein muss, dass er stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt, so muss uns dies im Interesse der betroffenen Menschen zum Handeln zwingen. Wir werden deshalb in die Bürgerschaft einen Antrag einbringen, der die Verwaltung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald auffordert, in die Trägerversammlung der ARGE Greifswald die Forderung der Stadt einzubringen, bis zu einer Neuregelung des SGB II auf Sanktionen gegen ALG II-Berechtigte zu verzichten." Nach den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichtes ist davon auszugehen, dass eine Unterschreitung der jetzigen Regelleistungen verfassungswidrig ist, Sanktionen damit in grundrechtlich geschützte Positionen der Betroffenen eingreifen. Wenn das Gericht auch ausführt, das Existenzminimum sei stets sicher zu stellen, erscheinen Sanktionen, d.h. Kürzungen der Regelleistung bis hin zu Streichungen der Unterkunftskosten, egal in welcher Höhe und egal für welchen Zeitraum, denknotwendig ausgeschlossen. Die Bundespolitik sei bei der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Neuregelung auch in der Pflicht, das SGB II (Hartz IV) verfassungskonform auszugestalten, so Kochhan weiter. Bis dahin könne nicht von den Mitarbeitern der ARGE verlangt werden, verfassungswidrig zu handeln. Insbesondere gelte dies bei der bekanntlich hohen Zahl ungerechtfertigter und rechtswidriger Sanktionen. Von den 2008 gegen Sanktionen gerichteten Verfahren waren über 60 % erfolgreich.
"Die Forderung der Stadt soll, wenn die Mehrheit der Bürgerschaft uns folgt, durch Unterzeichnung des Sanktionsmoratorium unter http://www.sanktionsmoratorium.de/ untermauert werden. Zu den Erstunterzeichnern des Moratoriums gehören zahlreiche Persönlichkeiten aus Politik, Kirchen, Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften und Gesellschaft", so Kochhan. Das Moratorium fordert, den gegenwärtigen Sanktionsparagrafen grundlegend zu überdenken. Während dessen dürften ALG II-Berechtigte nicht den derzeit verbreiteten Sanktionspraktiken ausgesetzt werden.

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Greifswald | Ostvorpommern