Beanstandung des Innenministeriums zum Kreishaushalt 2012/13 zeigt der Verwaltung ihre Grenzen auf

Gregor Kochhan: Landrätin muss über persönliche Konsequenzen nachdenken

10.01.13 –

Mit Schreiben vom 21. Dezember des letzten Jahres informierte das Innenministerium die Landrätin des Kreises Vorpommern-Greifswald darüber, dass es Haushaltssatzung und Haushaltssicherungskonzept 2012/13, beschlossen vom Kreistag, beanstandet, und eine neue Entscheidung fordert. Damit hat der Landkreis noch immer keinen gültigen Haushalt - weder für 2012 noch für 2013! Damit nicht genug: Dieses Schreiben mit der ministeriellen Aufhebung eines Kreistagsbeschlusses leitete die Verwaltung des Kreises erst am 8. Januar 2013 an die Mitglieder des Kreistages weiter.

Die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen Vorpommern-Greifswald stellt fest: Die Verwaltung des Kreises kann es nicht. Alleine, dass sie nicht in der Lage zu sein scheint, kleinste formelle Bedingungen wie die Benutzung entsprechender Muster bei der Vorlage der Haushaltssatzung an das Innenministerium zu erfüllen, belegt das Unvermögen, für das die Landrätin selbstverständlich verantwortlich ist. In dieses Bild passt es, dass wichtige Unterlagen (wie die Beanstandung) mit einer Verzögerung von ca. 3 Wochen weiter geleitet werden. Auch an anderen Stellen wie in den Ausschüssen kommen umfangreiche Vorlagen erst unmittelbar vor der Sitzung. So stehen z.B. die „nachzureichenden Unterlagen“ zum Flughafen Heringsdorf für die Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 16.01.13 bis heute nicht zur Verfügung.

Auch inhaltlich ist die Beanstandung des Haushaltes eine Ohrfeige für die Landrätin. „Ich hatte bereits des Öfteren kritisiert, dass ohne Not vom Minimalkonsens bezüglich der Kreisumlage nach unten abgewichen wurde“, sagte Gregor Kochhan, Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen. Ebenfalls wurde häufig von der Grünen Kreistagsfraktion kritisiert, dass der zur Verfügung gestellte Haushaltsentwurf nachlässig erstellt war, zudem auch für die Kreistagsmitglieder eigentlich nicht zu beurteilen, da die Vergleichszahlen zum Vorjahr fehlten. Schließlich, so Kochhan, sei es laut Übergangsgesetz zur dopischen Haushaltserstellung vorgeschrieben, bis spätestens November letzten Jahres eine Eröffnungsbilanz vorzulegen. Auch dieses gesetzlich vorgeschriebene Kriterium für einen ordentlichen Haushalt hat die Verwaltung nicht erfüllt. Dies wurde ebenfalls im Schreiben des Innenministeriums kritisiert.

„Leider ist eine Sondersitzung des Kreistages zu diesen spektakulären Entscheidungen nicht mehr möglich, da der Versand der Unterlagen durch die Verwaltung so spät geschah“, so Kochhan weiter. „Die Beratung wird in die sicherlich nicht kurze Tagesordnung der ersten regulären Kreistagssitzung dieses Jahres gequetscht werden müssen.“

Der Vorgang wirft ein bestätigendes Licht auf den Umgang der von Frau Dr. Syrbe geleiteten Verwaltung sowohl mit ihren Aufgaben und Pflichten als auch mit dem Kreistag. „Wir möchten mit den anderen Kreistagsfraktionen zusammen gern über mögliche personelle Konsequenzen aus diesen unglaublichen Vorgängen nachdenken, die auch die Verwaltungsspitze einschließen“, so Gregor Kochhan abschließend.

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