Alt Tellin: Ein toller Erfolg für die Zivilgesellschaft!

Ralf-Peter Hässelbarth: Ablehnung der erweiterten Schweinemastanlage durch die Gemeindevertretung muss weitere Schritte nach sich ziehen

03.07.13 –

Ralf-Peter Hässelbarth, Bundestagskandidat von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Wahlkreis 16 erklärt zur gestrigen Entscheidung der Gemeindevertretung in Alt Tellin zu den Erweiterungsplänen für die dortige Schweinemastanlage:

„Gestern in Alt Tellin hab ich wieder ein Stück gelebte Demokratie erfahren. Im Gespräch mit den Bürgerintitativen vor Ort konnte ich mich über die vom 'Investor' geplante Erweiterung der Ferkelproduktion um mehr als 15000 Plätze und deren Auswirkungen informieren. Leider war keiner der verantwortlichen Entscheidungsträger hier und hat vor Ort mit den Leuten geredet. Denn dann hätte man schnell gemerkt, dass solch ein Eingriff in die Natur und in das Leben einer Landgemeinde nicht einfach durchgesetzt werden kann, ohne berechtigten Widerstand zu erzeugen.“

Hässelbarth hob die wichtigte Rolle der Bürgerinitiativen als bedeutende Träger des zivilgesellschaftliches Engagements hervor:
„Immer mehr Bürgerinnen und Bürger in unserem Land wehren sich, wenn gegen ihre Interessen entschieden wird, ob bei unwirtschaftlichen Großprojekten, bei dem Bau von Massentierhaltungsanlagen, bei Ölbohrungen in landschaftlich sensiblen Gebieten oder auch bei der Erkundung nach neuen Gaslagerungsmöglichkeiten. Überall wächst der Anspruch auf zivilgesellschaftliche Mitsprache, wächst die Kompetenz, wachsen Inititiativen und Netzwerke, die sich mit den Entscheidungen und Vorhaben nicht einfach abfinden wollen.
Das ist auch ein Versagen der bisherigen Politik der Landes- wie der Bundesregierung. Es wird zu wenig mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern und mit den Umweltverbänden geredet. Die Landes- und die Bundesregierung setzen auf einsame Entscheidungen ihrer Verwaltungen, statt auf öffentliche Kommunikation.“

„Jetzt muss den Genehmigungsbehörden deutlich gemacht werden, dass die Ablehnung durch die Gemeindevertretung nach der neuen Rechtslage, die am 20.September in Kraft tritt, wirksam werden muss. Andere Tricksereien werden die Menschen nicht mehr hinnehmen. Für die Zeit nach der Wahl kommt es darauf an, auch alle anderen noch bestehenden Möglichkeiten zur Errichtung von Anlagen zur Intensivtierhaltung so zu beschränken, dass wir endlich zu einem wirksamen Schutz von Tieren und Menschen gelangen und Schäden für die Allgemeinheit vermeiden.

 

Hintergrund: Bürgerinitiativen und Kommunen fordern wie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schon seit Jahren eine Änderung des Baurechts, um die baurechtliche Privilegierung der Intensivtierhaltung im Außenbereich zu beenden.
Inzwischen hat sich die schwarz-gelbe Koalition dem gesellschaftlichen Druck gebeugt und die Privilegierung für gewerbliche Intensivtierhaltungen ohne ausreichende Futterfläche gestrichen. Die Gesetzesänderung tritt am 20. September in Kraft. Für alle Tierhaltungsanlagen, die der Umweltverträglichkeitsvorprüfung unterliegen, soll zukünftig das baurechtliche Privileg fallen. Diese Regelung greift für Ställe ab beispielsweise 30.000 Masthühnern oder 1.500 Schweinen.
Das kann aber nur als erster Schritt angesehen werden.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern weitere Änderungen im Baurecht. Wir sind der Ansicht, dass Anlagen zur Intensivtierhaltung generell nicht mehr privilegiert ohne Bebauungsplan gebaut werden dürfen. Nur so erhalten Kommunen und Bürger_innen die Möglichkeit, Intensivtierhaltung auf ihrem Gebiet wirksam und rechtssicher zu verhindern.

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Demmin | Greifswald | Ostvorpommern