Torsten Wierschin: Verwaltungsbegründung nicht ausreichend für Fortbestehen eines grundsätzliches Radverkehrsverbots

Bild Torsten Wierschin
Torsten Wierschin Bündnis 90/Die Grünen Greifswalder Bürgerschaft

Dazu Torsten Wierschin, Kandidat von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die Greifswalder Bürgerschaft: “Nach aktueller Rechtsauffassung ist eine Beschränkung oder ein Verbot des fließenden Verkehrs nur bei einer konkreten Gefahrenlage zulässig. Eine hohe Verkehrsstärke im Innenstadtbereich bei Tempo 50 stellt für sich alleine aber noch keine konkrete Gefahrenlage dar.” Andere Städte sind bei der Anpassung ihrer Radverkehrsführung an die aktuelle Rechtssprechung fortgeschrittener. So sind in Berlin mit dem Kaiserdamm und der Bundesallee mittlerweile achtspurige Straßen für RadfahrerInnen freigegeben. Stralsund hat vor etwa zwei Jahren beinahe jegliche Radwegebenutzungspflicht aufgehoben.

“Da am Hansering der Seitenbereich für separate Radwege teilweise nicht ausreicht, schlagen wir die Verlegung des Radverkehrs auf die Fahrbahn vor,” so Wierschin weiter. “Der Radverkehr gehört in das Gesichtsfeld der Kfz-FahrerInnen. Das sorgt für erhöhte Aufmerksamkeit aller und damit für erhöhte Verkehrssicherheit.”

“Weiterhin schlagen wir vor, neben der Änderung der Radverkehrsführung auch über verkehrsdämpfende Maßnahmen zu diskutieren.” sagt Wierschin. “Eine Verlangsamung des Kfz-Verkehrs würde etwa die Fußgängerquerung an der Knopfstraße sicherer machen. Außerdem reduziert sie erheblich den Kfz-Verkehrslärm, der bereits jetzt die Lärmgrenzwerte übersteigt. Eine Verlangsamung des Kfz-Verkehrs könnte so die Wohnqualität der AnwohnerInnen und die Aufenthaltsqualität der BesucherInnen des Museumshafens steigern.”

Die Bürgerschaftsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat eine entsprechende Beschlussvorlage in die nächste Ausschussrunde eingebracht.

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