GRÜNE wollen Sybilla-Schwarz-Haus retten 31. März 201518. Oktober 2018 Stefan Fassbinder Die Bürgerschaftsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN möchte ein Enteignungsverfahren für das Grundstück Baderstr. 2, auch bekannt als Sybilla-Schwarz-Haus, in die Wege leiten lassen. „Wir haben einen entsprechenden Antrag in die nächste Ausschussrunde eingebracht“, erklärt Stefan Fassbinder, Vorsitzender der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Greifswalder Bürgerschaft. Das sogenannte Sybilla-Schwarz-Haus ist aufgrund seiner Lage am Rande des Fischmarkts stadtbildprägend und sicherlich einer der bedeutendsten und wertvollsten Profanbauten in Greifswald. „Bei diesem Gebäude ist nicht nur die Architektur herausragend, sondern auch die Geschichte der BewohnerInnen.“, so der Historiker Fassbinder, „Von 1540 bis 1665 war das Haus im Besitz der Familie Schwarz. Die Barockdichterin Sybilla Schwarz, eine der wichtigsten Künstlerinnen unserer Stadt, wurde darin geboren. Es ist eine Schande, wie das Haus zusehends verfällt.“ Seit 1992 ist das Gebäude im Besitz der Familie des derzeitigen Eigentümers. Vor gut zehn Jahren hat die Stadt weitgehend auf eigene Kosten Sicherungsmaßnahmen durchgeführt, da Gefahr im Verzug war. Doch der Besitzer lässt bis heute keine Anstrengungen erkennen, das Haus zu erhalten. „Der Besitzer verletzt seine Pflichten, die ihm das Denkmalschutzgesetz als Eigentümer eines Baudenkmals auferlegt“, erklärt Fassbinder. Deshalb sieht die Fraktion Chancen auf dieser gesetzlichen Grundlage eine Enteignung in die Wege zu leiten. Eine Meinung, die auch der Fachmann Prof. Dr. Joachim Lege in einer Stellungnahme in dieser Angelegenheit vertritt. „Natürlich ist eine Enteignung ein wirklich allerletzter Schritt, den niemand gerne beschreiten möchte“, bedauert Fassbinder, „aber der Besitzer lässt uns keine Wahl. Er hat bereits mehrere Kaufangebote ausgeschlagen und tut doch selbst nichts zum Erhalt und zur denkmalgerechten Nutzung des Gebäudes. Wir müssen nun handeln, bevor es zu spät ist.“ Interessenten für den Kauf des Gebäudes gibt es. Sie können die nötigen finanziellen Mittel für eine Sanierung vorweisen und haben auch ein Nutzungskonzept für das Gebäude vorgelegt.
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