Keine Demonstration rechtsradikaler Gesinnung in Greifswald 23. April 200928. Dezember 2018 Erscheinungsformen rechtsradikaler Gesinnung und das Tragen von menschenverachtenden oder gewaltverherrlichenden Symbolen dürfen in unserer Stadt nicht toleriert werden. Zu diesen Erkennungszeichen rechtsextremer Weltanschauung gehören zum Beispiel Kleidungsmarken wie Thor Steinar, Consdaple, White Power und White Skin, die eindeutig eine radikale Haltung vorgeben. Deswegen bringt die Fraktion GRÜNE/ok in die nächste Bürgerschaft einen Antrag ein, der die Verwaltung zur Überarbeitung aller Hausordnungen städtischer Einrichtungen auffordert, mit dem Ziel, ein Verbot rassistischer und demokratiefeindlicher Erkennungszeichen einzufügen. Antrag 1. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob für diverse kommunale Einrichtungen (Volksstadion, Schwimmbad, Verwaltungsräume, Bürgerschaft) die Einführung einer Hausordnung mit den folgenden Punkten rechtsfest realisierbar ist : Wichtige Haftungsfragen sind zu klären. Rauchverbot in geschlossenen Räumen und auch auf Aussenflächen von Kindertagesstädten. Waffen, waffenähnliche Gegenstände, Kampfsportgeräte, Messer, Reizgas und Spraydosen aller Art sind verboten. Das Mitbringen von Alkohol und Drogen ist verboten. Erscheinungsformen rechtsradikaler Gesinnung und das Tragen von menschenverachtenden oder gewaltverherrlichenden Symbolen werden in unseren Gebäuden nicht toleriert. Dazu gehören u.a. Kleidungsmarken wie Thor Steinar, Consdaple, White Power, und White Skin, die eindeutig eine radikale Haltung vorgeben. 2. Bei rechtsfester Realisierbarkeit von Hausordnung nach Nummer 1, wird die Verwaltung beauftragt, Entwürfe möglicher Hausordnungen bis zum 01.09.2009 vorzulegen. Sachdarstellung/Begründung Hausordnungen sind erstrangig Verhaltensvorschriften, können aber auch weitergehenden Zielen dienen. Durch den Aushang einer Hausordnung wird auf bestehende rechtliche Gegebenheiten aufmerksam gemacht. Somit dienen Hausordnungen der Bürgerinformation im engeren Sinne und schützen vor möglichen, negativen Rechtsfolgen und Beeinträchtigungen des Einzelnen durch Dritte. Weitere Wirkungsmöglichkeiten bestehen im Bereich der Gesundheits-, Konflikt- und Gewaltprävention. Ähnliche Regelungen finden sich beispielsweise in den Hausordnungen des Deutschen Bundestag, dem Landtag von Mecklenburg-Vorpommern und diversen Sportstätten. Diese Vorlage dient der Prüfung, ob und wie die Hausordnungen von kommunalen Einrichtungen in Greifswald im Sinne der Vorlage möglich ist.
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Drohungen sind nicht hinnehmbar 25. Oktober 202317. Januar 2025 Zur Meldung, dass der Geschäftsführer der WVG Klaus-Peter Adomeit jüngst nicht nur Anfeindungen und Anrempeln erfahren musste, sondern auf offener Straße Gewalt angedroht wurde, konstatiert die stellvertretende Vorsitzende der bündnisgrünen Fraktion Camille Damm (GRÜNE): „Diese neue Eskalationsstufe macht sehr betroffen. Herr Adomeit und seine Familie haben unsere volle Solidarität. Selbstverständlich […]