Steinbeckerstraße soll Fußgängerzone werden 19. April 201027. Dezember 2018 Die Greifswalder GRÜNEN möchten, dass die Steinbeckerstraße im Abschnitt zwischen Lange Straße und Loefflerstraße als Fußgängerzone ausgewiesen wird. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird einen entsprechenden Antrag in die nächste Bürgerschaft einbringen. Seit 2003 werden die Anwohner und Anlieger immer wieder vertröstet, was die Ausweisung der Steinbeckerstraße als Fußgängerzone angeht. Zunächst war es die Sanierung Knopfstraße, die Vorrang hatte, dann die Sanierung Schuhhagen, dann wieder hieß es, solange noch Häuser saniert werden müssten, sei dies wegen des LKW-Verkehrs ein Hinderungsgrund für die Ausweisung als Fußgängerzone. Diese Gründe gibt es jetzt alle nicht mehr. Es liegt eine Unterschriftenliste aller (!) Anlieger und Gewerbetreibenden vor – einschließlich der dort angesiedelten Volks- und Raiffeisenbank -, die dem Wunsch auf Ausweisung als Fußgängerzone Ausdruck verleiht. Das Steinbecker-Fest im letzten Jahr hat gezeigt, wie schön und – vor allem – wie gut frequentiert eine autofreie Steinbeckerstraße ist. Eine „Totsanierung“ wie in der Knopfstraße muss unter allen Umständen vermieden werden. Das historische Bild der Straße macht ihren Reiz aus. Es reicht völlig aus, die bereits bestehende Beschilderung nach Norden umzusetzen, die Straße durch Poller von der Loefflerstraße zu trennen und Stellmöglichkeiten für Fahrräder einzurichten. Mehr Aufwand sollte auf keinen Fall betrieben werden, auch um den städtischen Haushalt zu schonen. Die wesentliche Nutzung der Steinbeckerstraße durch den PKW-Verkehr am Tage besteht in dem möglichst dichten Heranfahren an den Geldautomaten der Volks- und Raiffeisenbank. Dies kann durch den extra zu diesem Zweck eingerichteten rückseitigen Parkplatz der Bank ebenso gewährleistet werden; damit entfallen in etwa 95 % des PKW-Verkehrs. In der Nacht dient die Steinbeckerstraße im Wesentlichen als ordnungswidriger Parkplatz für die Besucher der dort ansässigen Kneipen. Es ist zumutbar, dass sich die Kneipengänger einen nicht ordnungswidrigen Parkplatz suchen. Eine Sanierung der Fußwegbereiche zur besseren Nutzbarkeit vor allem für behinderte und ältere Menschen bleibt davon unberührt. Dies muss, unabhängig von der Ausweisung als Fußgängerzone, sowieso vorgenommen werden.
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