Der Bürgerschaftspräsident hat sich bei der Abstimmung zum Verkauf an das Petruswerk nicht an die Geschäftsordnung gehalten 17. April 201027. Dezember 2018 Der Bürgerschaftspräsident Egbert Liskow hat sich bei der Abstimmung zum Verkauf der Grundstücke im Bereich Bauplan 55 an das Petruswerk eindeutig nicht an die Geschäftsordnung der Bürgerschaft gehalten. Er hat sogar mindestens zwei Mal dagegen verstoßen. 1) Die Fraktion Die Linke hat den Antrag gestellt, den Verkauf noch einmal in den Ausschüssen zu beraten. Sie sah zu dem Gutachten zum Preis der Grundstücke noch erheblichen Beratungsbedarf. Der Präsident hat diesen Antrag nicht zur Abstimmung gestelllt. 2) Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollte durch einen Geschäftsordnungsantrag eine namentliche Abstimmung für den Verkaufsbeschluss erreichen. Der Fraktionsvorsitzende Ullrich Bittner meldete sich dazu ordnungsgemäß zu Wort. Doch die Wortmeldung zum Geschäftsordnungsantrag wurde vom Präsident gar nicht erst zugelassen. Das verstößt zweifelsfrei gegen die Geschäftsordnung. Dort heißt es in § 8 (3) eindeutig: „Das Wort zur Geschäftsordnung ist jederzeit zu erteilen“. Der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN war weder ein unzulässiger Änderungsantrag, noch lief die Abstimmung bereits. Trotz der Proteste zahlreicher Bürgerschaftsmitglieder wich der Präsident nicht von seiner Meinung ab und ließ den rechtzeitig vor der Abstimmung angemeldeten Geschäftsordnungsantrag nicht zu. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN behält sich ausdrücklich weitere Schritte vor. „Wir beraten derzeit – auch mit den anderen Fraktionen -, wie wir auf das Verhalten des Bürgerschaftspräsidenten reagieren. Momentan schließen wir nichts aus.“ verkündet Ullrich Bittner, Fraktionsvorsitzender von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
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