BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Greifswald-Uecker-Peene und die Bürgerschaftsfraktion GRÜNE/ok fordern die ARGE Greifswald auf, die Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit vom 20.05.09 zu § 6 SGB II in Greifswald nicht umzusetzen. 4. Juni 200928. Dezember 2018 Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat neue Dienstanweisungen für ARGE-Mitarbeitende herausgegeben. „Die Dienstanweisung zu § 6 SGB II unterliegt in vielen Details rechtsstaatlichen und datenschutzrechtlichen Bedenken“, sagte Gregor Kochhan, sozialpolitischer Sprecher des Kreisverbandes. So gestatte die BA ihren Außendienstmitarbeitenden und dazu beauftragten Dritten, bei Verdacht auf besonders schwerwiegenden Leistungsmissbrauch die Betroffenen zu observieren, ist in der BA-Dienstanweisung unter Rz. 6.11 nachzulesen. Observationen durch die ARGEn seien zwar grundsätzlich unzulässig, heißt es weiter. Bei fehlender Möglichkeit anderweitiger Aufklärung und besonders schwerwiegendem Leistungsmissbrauch seien Observationen jedoch zulässig. „Grundrechte würden dadurch, ohne gesetzliche Grundlage, per Dienstanweisung (!) außer Kraft gesetzt“, so Kochhan weiter. Jeder und jede ALG II-Berechtigte müssen sich bewusst sein, dass bereits das Anschwärzen durch einen schlecht gelaunten Nachbar ausreichen kann, um solche Maßnahmen in Gang zu setzen. Für eine bundesdeutsche Behörde in rechtsstaatlicher Hinsicht ein mehr als bedenkliches Vorgehen. Die ARGE Greifswald ist deshalb gehalten, die Dienstanweisung unter keinen Umständen umzusetzen. „Sollte sich die ARGE dazu nicht in der Lage sehen, wird die Fraktion GRÜNE/ok dies zum Thema in der Bürgerschaft machen“, erklärte der Fraktionsvorsitzende, Ullrich Bittner. Der Schutz der Bürgerrechte sei ein zentrales Anliegen der Bündnisgrünen, so Bittner abschließend.
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