Pressemitteilung: Berger: Allgemeinverfügung nachbessern und Pflegeeinrichtungen endlich konsequent schützen

Das Verwaltungsgericht Greifswald hat Klagen gegen verschärfte Corona-Auflagen stattgegeben, die der Landkreis Vorpommern-Greifswald angeordnet hatte. Hierzu erklärt Ulrike Berger, Vorsitzende der Bündnisgrünen Kreistagsfraktion Vorpommern-Greifswald:   "Wir brauchen keinen Überbietungswettbewerb á la Manuela Schwesig mit immer härteren Regeln, die nach dem Gießkannen-Prinzip über alle ausgeschüttet werden, sondern Maßnahmen, die genau dort ansetzen, wo sie auch wirken sollen. Bewohner:innen und Mitarbeiter:innen von Alten- und Pflegeheimen sind schon seit Wochen besonders stark von der Pandemie betroffen und benötigen einen besonderen Schutz. Doch diesen bleiben sowohl die Landesregierung als auch Landrat Michael Sack nach fast einem Pandemie-Jahr weiterhin schuldig. Leitungen von Pflege- und Altenheimen werden mit zu ergreifenden Maßnahmen allein gelassen. Während einige Altenpflegezentren die Bewohner:innen und das gesamte Personal testen, mit Schnelltests den Kontakt zu Angehörigen und Physiotherapeuten ermöglichen und die Bewohner:innen weitestgehend vor der Pandemie schützen, wird in anderen Heimen nicht konsequent getestet und die Zahlen der Corona-Infizierten explodieren.   Ich fordere deshalb Landrat Michael Sack auf, die Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes zu respektieren, die nächtliche Ausgangssperre und die 15km-Radius-Regelung aus der Allgemeinverfügung zu streichen. Vor allem fordere ich, unverzüglich die Bewohner:innen von Alten- und Pflegeheimen zielgerichtet zu schützen.  [... Weiterlesen per Klick auf Titel]

31.01.21 –

Das Verwaltungsgericht Greifswald hat Klagen gegen verschärfte Corona-Auflagen stattgegeben, die der Landkreis Vorpommern-Greifswald angeordnet hatte. Hierzu erklärt Ulrike Berger, Vorsitzende der Bündnisgrünen Kreistagsfraktion Vorpommern-Greifswald:

 

"Wir brauchen keinen Überbietungswettbewerb á la Manuela Schwesig mit immer härteren Regeln, die nach dem Gießkannen-Prinzip über alle ausgeschüttet werden, sondern Maßnahmen, die genau dort ansetzen, wo sie auch wirken sollen. Bewohner:innen und Mitarbeiter:innen von Alten- und Pflegeheimen sind schon seit Wochen besonders stark von der Pandemie betroffen und benötigen einen besonderen Schutz. Doch diesen bleiben sowohl die Landesregierung als auch Landrat Michael Sack nach fast einem Pandemie-Jahr weiterhin schuldig. Leitungen von Pflege- und Altenheimen werden mit zu ergreifenden Maßnahmen allein gelassen. Während einige Altenpflegezentren die Bewohner:innen und das gesamte Personal testen, mit Schnelltests den Kontakt zu Angehörigen und Physiotherapeuten ermöglichen und die Bewohner:innen weitestgehend vor der Pandemie schützen, wird in anderen Heimen nicht konsequent getestet und die Zahlen der Corona-Infizierten explodieren.

 

Ich fordere deshalb Landrat Michael Sack auf, die Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes zu respektieren, die nächtliche Ausgangssperre und die 15km-Radius-Regelung aus der Allgemeinverfügung zu streichen. Vor allem fordere ich, unverzüglich die Bewohner:innen von Alten- und Pflegeheimen zielgerichtet zu schützen. Dazu kann eine Testpflicht in allen Alten- und Pflegeeinrichtungen beitragen. Diese könnte mit Unterstützung, z.B. von Bundeswehrsoldaten bei Schnelltests für alle Außenkontakte geschehen, aber auch durch den Einsatz von Freiwilligen zum Beispiel über die Bundesagentur für Arbeit. Über die Bundesagentur für Arbeit können Kommunen Bedarf an Freiwilligen für die Durchführung des Tests anmelden. Jedoch hat der Landkreis davon bislang trotz bestehenden Bedarfs keinen Gebrauch gemacht.

 

Obwohl die Inzidenzwerte nach Ämtern im Landkreis Vorpommern-Greifswald zwischen 69 und 794 stark von einander abweichen, ist allen Kindern und Jugendlichen der Schulbesuch grundsätzlich untersagt (mit Ausnahme der Abschlussklassen und der Notbetreuung). Damit Kinder und Jugendliche nicht unter dem  Schulentzug und damit auch dem Entzug von Sozialkontakten leiden müssen, schlagen wir eine amtsweite Betrachtung vor. Der Präsenzunterricht kann bis zu einer Amtsinzidenz von 100 stattfinden, wenn Schulen von einander getrennte Kohorten bilden können. Gleichzeitig sollen auch hier regelmäßige Testungen durchgeführt und die Fallbearbeitung im Gesundheitsamt deutlich verbessert und ausgebaut werden. Ziel muss es sein, Infektionsketten so früh wie möglich zu unterbrechen. Das bedeutet auch eine kurze Quarantäne für Kontakte von Verdachtsfällen.“

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