Nepperminer Wassergrundstücke

Am 21.9. hat die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN - Forum 17.4 der Landrätin mehrere Nachfragen zu den Berichten über die Grundstücke in Neppermin übersandt. Die Antwort kam erst am 24.10.2018 per e-Mail und anstatt die Fragen ausreichend zu beantworten, erzeugt sie vielmehr neue Fragen [weiterlesen per Klick auf Titel].

25.10.18 –

Am 21.9. hat die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN - Forum 17.4 der Landrätin mehrere Nachfragen zu den Berichten über die Grundstücke in Neppermin übersandt. Die Antwort kam erst am 24.10.2018 per e-Mail und anstatt die Fragen ausreichend zu beantworten, erzeugt sie vielmehr neue Fragen.

Grundsätzlich haben wir inzwischen den verfestigten Eindruck, dass die Anfragen der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN - Forum 17.4 unwillig, häufig unvollständig und im Vergleich zu Anfragen anderer Fraktionen deutlich verspätet beantwortet werden. Obwohl Anfragen von Kreistagsfraktionen in der Regel nach 14 Tagen beantwortet sein sollen, bekommt unsere Fraktion im Schnitt die Antworten immer erst nach 28 Tagen. Für die Antwort von einer Seite Länge hat die Landrätin über einen Monat benötigt!

Aus den Presseberichten entnehmen wir, dass die Gemeinde Benz und ihr Bürgermeister, Herr Schröder, das Recht gebrochen haben. Bei 'Normalbürgern' wird Abriss verlangt.

Es ist - außer für funktionell gebotene Zwänge: Häfen o.ä. - für Ferienhausgebiete die gesetzlich festgeschriebenen Abstände zum Ufer zu unterlaufen. Der lapidare Hinweis, dass im Jahr 2006 die anerkannten Naturschutzverbände keine ablehnende Stellungnahme zum Bebauungsplan mit zwei Bootshäusern abgegeben hätten führt in die Irre. Die Mitglieder der Naturschutzverbände arbeiten ehrenamtlich, engagieren sich für Vogelschutz, kartieren und aktualisieren in ihrer Freizeit Biotope usw.; die Mitglieder haben nicht immer Zeit, sich bei Verwaltungsverfahren zu beteiligen. Der Hinweis der Kreisverwaltung ist jedoch eine dreiste Ablenkung: Nicht die ehrenamtlichen Naturschutzverbände, sondern die eigenen Behörden: Die Untere Naturschutzbehörde und die Untere Wasserbehörde sind verpflichtet, Recht und Gesetz einzuhalten! Diese wurden vermutlich mundtot gemacht.

Wir verlangen weiterhin Akteneinsicht. Es gibt keinerlei Grund für die Kreisverwaltung, diese zu verwehren, da es sich bei Bebauungsplänen um öffentliche Planungen handelt. Nach Informationsfreiheitsgesetz des Landes MV ist die Akteneinsicht zu gewährleisten! Der lapidare Verweis eines in den Medien zitierten Kreisver-waltungsmitarbeiters: 'Nö, das würde Zeit kosten' zeugt von der Verachtung gegenüber den Bürgern.

„Diese Arbeitsweise eines Bereichs der Kreisverwaltung hat seit Jahren Methode. Ob bei Kreisstraßen, bei Abfall oder Uferbebauung am Nepperminer See: Es wird verschwiegen, ignoriert, ausgesessen und halbinformiert“, so Waldemar Okon, Fraktionsvorsitzender von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN - Forum 17.4. Diese Arbeitsweise wird von der großen Mehrheit der Fraktionen toleriert und damit legitimiert. Als einzige Fraktion weisen wir seit Jahren auf diese Missstände hin - bislang hatte die Schwarmintelligenz der Mehrheit immer recht. Damit werden Teile der Kreisverwaltung geschützt, in ihrer Arbeitsweise bestätigt und ermutigt, weiterhin so zu verfahren. Ist das die Zukunft des Kreises?

Im Übrigen weisen wir darauf hin, dass wir die Bebauung des Ufers des Nepperminer Sees bereits im August 2011 enthüllt und öffentlich gemacht hatten, vgl. OZ vom 02.09.2011! Wir halten es für bürgerfeindlich, wenn durch Uferprivatisierung den Einwohnern und Gästen der Zugang zum Wasser und Strand verwehrt wird. Bereits damals wurde ignoriert und ausgesessen. Der Gesetzesbruch muss verfolgt werden - vom Innenminister selbst als Kommunalaufsicht über den Landkreis. Die Öffentlichkeit erwartet Aufklärung und Konsequenzen.

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