Hartz IV ist mehr als ein Geschenk, es ist ein Rechtsanspruch

Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum muss geschützt werden.

09.04.10 –

Der Kreisverband Greifswald-Uecker-Peene von Bündnis 90/Die Grünen sieht sich veranlasst, zur Pressemitteilung der CDU-Fraktion Stellung zu nehmen. Das Bundesverfassungsgericht hatte gar nicht darüber zu entscheiden, ob die Vorschriften über Sanktionen weiterhin Geltung haben oder nicht. Wenn dies die CDU nunmehr meint behaupten zu können, ist dies schlicht falsch. Tatsache ist hingegen, dass das Gericht ein Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum feststellte, das in jedem Fall sicher zu stellen ist. Es muss "stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers decken", so das Bundesverfassungsgericht. "Sanktionen in der gegenwärtigen Praxis lassen sich mit dieser Verpflichtung des Staates nur schlecht bzw. gar nicht vereinbaren", sagte Gregor Kochhan, sozialpolitischer Sprecher des Kreisverbandes.

"Billigster Populismus ist auch die Darstellung, uns ginge es darum, Betroffene nicht zu sanktionieren, die leichtfertig eine Arbeitsstelle ausschlagen", so Kochhan weiter. "Wie auch die CDU wissen müsste, sind die meisten Sanktionen wegen Meldeverstößen oder wegen eines Verstoßes gegen die Eingliederungsvereinbarung verhängt worden. Bei den im November 09, neuere Zahlen liegen nicht vor, verhängten 111 Sanktionen in Greifswald sind allein 72 wegen eines Verstoßes gegen die Meldepflicht und 19 wegen einer nicht eingehaltenen Eingliederungsvereinbarung ausgesprochen worden. Lediglich 17 Sanktionen betreffen die Nichtannahme einer Arbeit, wobei in dieser Zahl fälschlich auch Nichtannahmen von Arbeitsgelegenheiten ("Ein-Euro-Jobs") enthalten sind."

Wenn dann noch hinzukomme, dass ca. 60 % aller Sanktionen rechtswidrig sind, von den unzähligen rechtswidrigen "Ein-Euro-Jobs" mal abgesehen, dann könne es in Greifswald nur ein Moratorium geben, um weitere Grundrechtsverletzungen zu verhindern. Es gelte mit dem von den Grünen vorgeschlagenen Sanktionsmoratorium diejenigen Menschen in ihrem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum zu schützen, die zu Unrecht sanktioniert würden.

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Greifswald | Ostvorpommern