ARGE Greifswald verkündet Selbstverständlichkeiten

Kritik der GRÜNEN Greifswald

28.03.09 –

Die ARGE Greifswald will mehr Leute in Lohn und Brot bringen. Um das zu erreichen, setzt sie nach eigenem Bekunden auf eine gezieltere Betreuung und Vermittlung von ALG II-Berechtigten. "Eine Selbstverständlichkeit", sagte Gregor Kochhan, sozialpolitischer Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Greifswald-Uecker-Peene. Dies sei ohnehin der gesetzliche Auftrag der ARGEn seit dem 01.01.05 mit Einführung des SGB II, so Kochhan weiter.

Obwohl im Augenblick nicht zu prognostizieren sei, wie die wirtschaftliche Entwicklung wegen der Wirtschaftskrise bis Ende des Jahres aussehen wird, soll dieses Ziel erreicht werden. Solche Ziele müssen aber auch realistisch sein. Arbeitsmarktexperten gehen mittlerweile von mehr als 4 Millionen Arbeitslosen bis Ende des Jahres aus, und das sind nur die offiziell gezählten. Aber ausgerechnet an Greifswald soll diese Entwicklung vorbei gehen und die Zahl der ALG II-Berechtigten sinken.

"Was ist also der Grund, gerade jetzt mit solchen Vorstellungen in die Öffentlichkeit zu gehen?", fragte Gregor Kochhan. Vielleicht liegt es ja daran, dass in Planungsbriefen und Zielvereinbarungen eine Einsparung der passiven Leistungen (im wesentlichen Geldleistungen) von 2,6 % gegenüber dem Vorjahr ausgegeben wurde. Damit nicht der Eindruck entsteht, dies würde mittels Sanktionen und ungerechtfertigten Leistungskürzungen erreicht, muss schon etwas anderes herhalten. Und sei es eine Selbstverständlichkeit.

Jedenfalls erhöhe sich der Druck auf einzelne SachbearbeiterInnen, das Ziel der Einsparungen zu erreichen und ggf. einzelne Anträge und Ansprüche zu verwehren. Die berechtigte Kritik des Bundessozialgerichts an solchen Vorgaben und Zielvereinbarungen wird schlicht ignoriert.

Auch verharmlosende Zahlen dürfen mal wieder nicht fehlen. So heißt es, dass im Februar mehr als 4000 arbeitssuchende Menschen bei der ARGE registriert gewesen seien. Das klingt jedenfalls besser als die tatsächliche Zahl von über 6000 erwerbsfähigen ALG II-Beziehern. Und da sind Kinder, Nichterwerbsfähige und all diejenigen, die überhaupt keine Leistungen (z.B. wegen Partnereinkommen) beziehen, nicht mitgezählt.

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