Klage gegen Güllegroßlager: Noch ist nichts verloren! 5. September 201710. Oktober 2018 Bündnis 90/DIE GRÜNEN - Forum 17.4 Auf Initiative der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – Forum 17.4 und mit Unterstützung anderer Fraktionen hat der Kreistag Vorpommern-Greifswald die Kreisverwaltung beauftragt, eine gütliche Einigung zwischen dem Landwirt und den Einwohnern des Lassaner Winkels, vertreten durch die Bürgerinitiative, herzustellen. Bedauerlicher Weise wurde die Genehmigung an dem Standort erteilt, an welchem möglichst viele Einwohner und öffentlich-rechtliche Belange betroffen werden. „Wir gehen davon aus, dass diese nicht abschließend in der erforderlichen Gründlichkeit geprüft wurden“, so Waldemar Okon Vorsitzender der Kreistagsfraktion Bündnis90/Die Grünen – Forum 17.4. Die Landrätin versprach auf der Kreistagssitzung die Berücksichtigung der Einwände der Einwohner und der Gemeinde, was ohnehin erforderlich ist. „Wir gehen jedoch davon aus, dass die Erschließung nicht gesichert ist und deshalb die Baugenehmigung nicht hätte erteilt werden dürfen“, so Okon weiter. Auch sprach der Vertreter der Kreisverwaltung, Herr Preißler, davon, dass die Straßennutzung durch die Güllefahrzeuge nicht gefährdet sei. „Die Situation vor Ort sieht vollkommen anders aus“, so Kristin Wegner, Kreistagsmitglied und umweltpolitische Sprecherin der Fraktion. „Die breiten Fahrwerke der Güllefahrzeuge zerfahren das ohnehin schlechte Bankett und ein Begegnungsverkehr ist auf der K 31 nicht möglich.“ Selbst wenn die Kreisverwaltung die Straße sanieren und verbreitern würde: Diese Straße gehört zur Gruppe der ersten Kandidaten, die vom Kreis an die Gemeinden als Baulastträger abgegeben werden. „Selbst nach einer Sanierung und Verbreiterung der Straße wäre das ein vergiftetes Geschenk: Die Gemeinde müsste und wird diese Straße unterhalten müssen, den Winterdienst finanzieren und für die Schäden durch Schwerlastverkehr dann selbst aufkommen müssen. Und all das wegen eines Güllelagers,“ so Okon. Wir raten der Gemeinde, ähnlich wie die Bürgermeister von Anklam und Wolgast, zur Klage gegen die Baugenehmigung. Erst eine gerichtliche Entscheidung dürfte klare Verhältnisse schaffen.
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