Kleine Anfrage von Ulrike Berger MdL 15. November 201125. Dezember 2018 Ulrike Berger, Landtagsabgeordnete von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Im Zusammenhang mit der Neufassung des Schulgesetzes von 2010 und der Landkreisneuordnung ergeben sich für viele Schülerinnen, Schüler und Eltern in Mecklenburg-Vorpommern Änderungen hinsichtlich der Beförderung zur Schule. Hierbei ergaben sich auch Unklarheiten hinsichtlich der geänderten Regelungen und ihrer Anwendung. Ich frage daher die Landesregierung: Aus den Regelungen des §113 SchulG M-V lässt sich ein Anspruch auf eine kostenfreie Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur örtlich zuständigen Schule ableiten, sofern die durch die Landkreise festgelegten Mindestentfernungen erreicht sind. Liegt hier dem Charakter der Regelung nach ein genereller Anspruch vor? Bestehen im SchulG M-V oder anderen Rechtsvorschriften definierte Ausnahmen der oben beschriebenen Ansprüche, insbesondere für die ehemals kreisfreien Städte? Falls ja, welche? Welche Möglichkeiten bestehen seitens der Landkreise, im Rahmen ihres eigenen Satzungsrechts von den Regelungen des SchulG M-V in der Frage der Beförderung von Schülerinnen und Schülern abzuweichen? Welche Gestaltungsspielräume bestehen für die Landkreise in der Festlegung von Betrag und Geltungsbereich der nach §113, Abs. 3 SchulG M-V von ihnen selbst zu bestimmenden Mindestentfernungen? Welche Bedeutung kommt Gemeindegrenzen oder „geschlossenen Ortschaften“ für die Regelung der Beförderung von Schülerinnen und Schülern zu? Sind generelle Einschränkungen für die Beförderung innerhalb einer Gemeinde auch dann möglich, wenn sich diese nicht bereits aufgrund zu geringer Entfernungen ergeben? Die Regelungen des §113 SchulG M-V werden derzeit in den Landkreisen unterschiedlich interpretiert und angewandt. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um hier einheitliche Standards für alle Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern sicherzustellen? Welche Möglichkeiten bestehen für Schülerinnen, Schüler und Eltern, denen in der Frage der Beförderung zur Schule derzeit durch die Landkreise berechtigte Ansprüche nicht gewährt werden? Welche Unterstützung für Schülerinnen, Schüler und Eltern ist in diesen Fragen durch die Landesregierung denkbar oder bereits geplant, um individuelle Benachteiligungen zu vermeiden?
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