„Ein-Euro-Jobs“: Greifswalder Grüne fordern Sanktionsverzicht 16. November 201027. Dezember 2018 Der Kreisverband Greifswald-Uecker-Peene von Bündnis 90/Die Grünen erneuert aus aktuellem Anlass seine Forderung an die ARGE Greifswald, bei Ablehnungen von „Ein-Euro-Jobs“ auf Sanktionen zu verzichten. Auch der Bundesrechnungshof (BRH) hält nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 15.11.10 „Ein-Euro-Jobs“ für ungeeignet, wirkungslos und oft auch illegal. Der BRH kritisiert zum wiederholten Male die Vergabe und Praxis sogenannter Ein-Euro-Jobs, nachdem dies vor kurzem auch das Zentrum für europäische Wirtschaftsforschung getan hatte. Entweder seien die Jobs nicht zusätzlich, wie es das Gesetz vorschreibe, oder völlig ungeeignet, „die individuellen Vermittlungshemmnisse erwerbsfähiger Hilfebedürftiger zu verringern“, so der BRH. Am Mittwoch steht die Einrichtung eines Beirates der ABS auf der Tagesordnung des Sozialausschusses. Wie dringend die Einrichtung eines solchen Kontrollorganes ist, zeigt der Bericht des Bundesrechnungshofes. „Insbesondere die Zahl von ca. 600-700 monatlichen ‚Ein-Euro-Jobbern‘ allein bei der ABS zeigt doch, dass eine Verringerung der individuellen Vermittlungshemmnisse nicht gerade im Mittelpunkt steht. Wie könnte es sonst sein, dass Studenten unmittelbar nach Abschluss ihres Studiums ein ‚Ein-Euro-Job‘ angeboten wird?“ fragte der sozialpolitische Sprecher des Kreisverbandes, Gregor Kochhan. „Dass es dabei nicht um das Erlernen von Tagesstrukturen geht, liegt doch auf der Hand“, so Kochhan. Nur zur Erinnerung: Wer einen „Ein-Euro-Job“ ablehnt oder nicht antritt, wird sanktioniert. Und das, obwohl dieser mit hoher Wahrscheinlichkeit wirkungslos, ungeeignet oder schlicht rechtswidrig ist. Die Greifswalder Bürgerschaft hat einen Antrag der bündnisgrünen Fraktion abgelehnt, in solchen Fällen auf Sanktionen zu verzichten. Deutlicher kann sie nicht zum Ausdruck bringen, dass ihr das Schicksal der von der ARGE verfolgungsbetreuten Menschen anscheinend egal ist. Wenn auch nur die Gefahr besteht, dass solche Jobs rechtswidrig sind, darf nicht sanktioniert werden. Ein Moratorium ist dringend angesagt. Nicht zuletzt der Vorstand der Bundesagentur für Arbeit, Heinrich Alt, fordert, „Ein-Euro-Jobs“ nur noch auf freiwilliger Basis zu vergeben. Sie sollten als Mittel zum Zweck und nicht als Zwangsmaßnahme verstanden werden.
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