Suchet der Stadt Bestes - eine hohle Phrase

Als demokratiefeindlich bezeichnet die Fraktion Grüne/ok die Zurückweisung von zwei Vorlagen der Greifswalder Bürgerschaftsfraktion über den Leiter der Bürgerschaftskanzlei.

21.08.08 –

An die Mehrheitsverhältnisse und das Abstimmungsverhalten der sogenannten Kooperation aus CDU/SPD/Bürgerliste und FDP hat man sich bereits gewöhnt. Auch daran, dass bestimmte Themen der Öffentlichkeit entzogen und "hinter verschlossenen Türen" beratschlagt und entschieden werden. Scheinbar in völliger Fehlinterpretation der Urteile des Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichts zur Beschlussfassung über den Verkauf von WVG-Anteilen, hat nun der Leiter der Bürgerschaftskanzlei mitgeteilt, dass zwei Vorlagen der Fraktion Grüne/ok nicht auf die Tagesordnungen der Ausschüsse und der Bürgerschaft gesetzut würden.
In einer der Vorlagen sollte die Bürgerschaft einen Beschluss über die Zurücknahme von Lohnkürzungen bei den städtischen Reinigungskräften fassen.  
In der anderen Vorlage ging es um den Einsatz der sogenannten 1-Euro-Jobber durch die städtische ABS. Der BRH hatte hierzu festgestellt, dass deren Einsatz in den meisten Fällen rechtswidrig sei.

Entsprechende Indizien für den Missbrauch gibt es auch in Greifswald. So zitiert die Ostsee-Zeitung eine Mitarbeiterin des Immobilienverwaltungsamtes, die darauf hinwies, dass die ABS mit der Beseitigung von Schmierereien an der Fischer-Schule beauftragt worden sei. Erst als diese nicht tätig wurde, wäre ein gewerbliches Unternehmen mit den Arbeiten betraut worden. Dies ist jedoch kein Einzelbeispiel für den scheinbar bewussten Missbrauch dieses Arbeitsmarktinstrumentes.
Eine öffentliche Debatte, im Sinne der Betroffenen, will die Verwaltung und der Bürgerschaftspräsident nun unter Verletzung der Kommunalverfassung und der städtischen Satzungen verhindern.

Weshalb die Vorlagen nicht in der Bürgerschaft und deren Gremien behandelt werden dürfen, ist völlig unverständlich. Die Fraktion Grüne/ok fordert den Bürgerschaftspräsidenten auf, künftig für einen fairen Wettstreit der Meinungen in der Bürgerschaft zu sorgen und die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht einseitig und rechtswidrig im Sinne der Verwaltung und Kooperation auszulegen.

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